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Lizenzvertrag Randshop

1.) Gegenstand des Lizenzvertrages/Definition

Die Bestimmungen des Software Lizenzvertrages gelten zeitlich uneingeschränkt für die von der Randgruppe angebotene Software "Randshop". Mit Zustimmung zum Lizenzvertrag erhält der Verwender eine nicht-exklusive Lizenz zur Verwendung der Software.
Von der Randgruppe hergestellte Software ist als solche sichtbar und unsichtbar gekennzeichnet. Durch das Downloaden, aufspielen und/oder den Gebrauch der Software erklärt sich der Benutzer mit den Bedingungen des Software-Lizenzvertrages einverstanden und erkennt diese ohne zeitliche Einschränkung verbindlich an. Mit den beschriebenen Maßnahmen und der Akzeptierung der Lizenzbedingungen kommt zwischen der Randgruppe und dem Lizenznehmer/Benutzer ein entsprechender Lizenzvertrag zustande.
Die Software, einschließlich aller ihrer Bestandteile (Produkthandbücher, technische Unterlagen, Beschreibungen, Designs, Bilder sowie Texte, welche durch den Softwarecode fest vorgegeben sind), ist Eigentum der Randgruppe. Hierzu gehören nicht alle via Adminoberfläche in dem Shop ladbare Inhalte wie Bilder, Texte, Programme (z. B. Bilder, Flashprogramme und Beschreibungen von Artikeln und Rubriken, Systemgrafiken und Texte oder Systemhintergründe). Diese sind Eigentum des Shopbetreibers.

2.) Lizenz für Basis-Version

Die Software "Randshop" darf kostenlos in der Basis-Version, wie sie zum Download bereit stehen, verwendet werden. Kostenpflichtige Zusatzmodule sind nicht enthalten und können über den Shop erworben werden. Diese kostenlose Verwendung unterliegt folgenden Bedingungen:

    • Die bestehenden Copyright-Hinweise der Software "Randshop" sowie der Firma die Randgruppe dürfen nicht entfernt werden.
    • Die Verwendung des Codes oder von Codefragmenten der Software in Fremdsoftware sind untersagt.
3.) Copyrightfree-Version

Das Entfernen der Copyright-Hinweise der Basisversion ist kostenpflichtig. Es gelten die auf der Homepage der Randgruppe hierfür angegebenen Preise. Der Käufer der Copyrightfree-Version verpflichtet sich, der Randgruppe innerhalb von 10 Tagen nach dem Erwerb der Lizenz die URL des Shops, der mit der Copyrightfree-Lizenz betrieben wird, mitzuteilen.
Es gelten im Übrigen die unter Nr. 2.) genannten Lizenzbedingungen.

4.) Verstöße gegen die Lizenzbedingungen

Verstöße gegen die Lizenzbedingungen berechtigen die Randgruppe zur außerordentlichen Kündigung des Lizenzvertrages.
Darüber hinaus ist die Randgruppe bei Zuwiderhandlungen berechtigt einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 500,- € zu erheben. Unberührt bleiben darüber hinaus ebenfalls die Rechte der Randgruppe auf Beseitigung der Beeinträchtigungen, Unterlassung und Herausgabe des Gewinns unter entsprechender Rechnungslegung.

5.) Veröffentlichung

Die Randgruppe hat das Recht, Randshopsysteme, die im Internet gefunden oder an die Randgruppe gesendet werden, in die Liste der Lifeshops oder Referenzen unter der URL www.randshop.com für User öffentlich zu machen.

6.) Gewährleistung

Die Software wird "wie sie ist" zur Verfügung gestellt. Aufgrund der Kostenfreiheit der Verfügungsstellung der Software, übernimmt die Randgruppe keinerlei Gewährleistung für die Software. Dies gilt insbesondere für die Verwendbarkeit, Marktreife, Qualität und Leistungsfähigkeit der Software. Insbesondere bestehen auch keine Gewährleistungsansprüche bei Mängel/Fehler der Software.
Der vorbenannte Gewährleistungsausschluss bezieht sich ausdrücklich auch auf die Copyrightfree-Version des Randshops.

7.) Statistische Auswertung

Zu statistischen Zwecken wird bei der Installation sowie bei einem Update die URL des Shops sowie die Version gespeichert.

8.) Haftung

Die Randgruppe haftet lediglich für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden sind ausgeschlossen.

9.) Salvatoresche Klausel

Sollte eine der Vereinbarungen unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Lücken im Vertrag werden durch ergänzende Vertragsauslegungen geschlossen, welche dem Sinn und Zweck des Vertrages und der Intention der Vertragsparteien gerecht werden.

9.) Rechtswahl

Dieser Lizenzvertrag unterliegt Deutschem Recht.

10.) Gerichtsstandvereinbarung

Alleiniger Gerichtsstand ist bei allen aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz der Randgruppe in Berlin.

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